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   KG, 22.06.1989 - 4 Ws 110/89   

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https://dejure.org/1989,3636
KG, 22.06.1989 - 4 Ws 110/89 (https://dejure.org/1989,3636)
KG, Entscheidung vom 22.06.1989 - 4 Ws 110/89 (https://dejure.org/1989,3636)
KG, Entscheidung vom 22. Juni 1989 - 4 Ws 110/89 (https://dejure.org/1989,3636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit; Beschlagnahme; Behördenakten; Akten

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 541
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Darmstadt, 07.10.1988 - 9 Qs 691/88
    Auszug aus KG, 22.06.1989 - 4 Ws 110/89
    Im Ergebnis ebenso LG Darmstadt (Beschluß Ä 9 Qs 691/88 Ä v. 7.10.88, in NStZ 1989, 86 betr.
  • LG Marburg, 02.05.1989 - 4 Qs 30/89
    Auszug aus KG, 22.06.1989 - 4 Ws 110/89
    Niederschriften von Magistratssitzungen) und LG Marburg (Beschluß Ä 4 Qs 30/89 Ä v. 2.5. 89, in StV 1989, 426 betr. Krankenunterlagen eines von der öffentl. Hand betriebenen Krankenhauses).
  • LG Wuppertal, 14.10.1977 - 23 Qs 608/77
    Auszug aus KG, 22.06.1989 - 4 Ws 110/89
    Der Senat teilt weder die Auffassung, daß Behördenakten keine Gegenstände i. S. von § 94 StPO seien (vgl. BayObLG, DRiZ 1931 Nr. 130; LR-Meyer, 23. Aufl., § 94 Rn 3), noch folgt er der Meinung, daß sie einer Beschlagnahme nicht unterliegen, weil es an einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen StA oder Strafgericht einerseits und Behörden als Teilen der zweiten Gewalt andererseits fehle (vgl. KG, JR 1980, 476 [hier: IV (449) 186 a]; LG Wuppertal, NJW 1978, 902; Kleinknecht/Meyer, § 96 Rn 2; LR-Schäfer, § 96 Rn 4..).«.
  • OLG Jena, 20.11.2000 - 1 Ws 313/00

    Behörde, Durchsuchung, Durchsicht, Beschlagnahme

    Erst dann, wenn in angemessener Frist keine bindende Sperrerklärung abgegeben wird oder dem Herausgabeverlangen in ebenfalls angemessener Frist nicht oder nur unvollkommen entsprochen wird, ist die Anordnung der Durchsuchung und - gegebenenfalls nach dem Ergebnis der Durchsuchung und der Sichtung des Schriftguts - die Beschlagnahme statthaft, vgl. KG NStZ 1989, 541.
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12

    Unzumutbarkeit zum Abwarten des Verwaltungsaktes oder des Verwaltungshandelns als

    Dass eine Sperrerklärung offensichtlich willkürlich oder missbräuchlich wäre und daher für das Strafgericht und die Ermittlungsbehörden nicht bindend wäre (vgl. zu diesem Maßstab: KG, Beschl. v. 22.6.1989 - 4 Ws 110/89 -, NStZ 1989, 541 f. und zur Möglichkeit der Anfechtung allein durch den Antragsteller im verwaltungsgerichtlichen Verfahren: BGH, Beschl. v. 24.6.1998 - 5 AR (VS) 1/98 -, NJW 1998, 3577 f.), vermag der Senat nicht zu erkennen.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92

    Beschlagnahmefähigkeit von Behördenakten (Sperrerklärung; Gewaltenteilung;

    Abgesehen davon, daß diese im Jahre 1938 formulierten Sätze in ihrer Ausschließlichkeit kaum dem heutigen Verfassungsverständnis entsprechen, daß sie - was die Endgültigkeit der Sperrerklärung nach § 96 betrifft - zumindest für Fälle der vorliegenden Art nicht unbedenklich erscheinen (vgl. KK-Laufhütte, StPO, 2. Aufl., § 96 Rdnr. 3 a.E.; Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., § 96 Rdnr. 1; KG, NStZ 1989, 541) und insoweit eher den Charakter eines obiter dictum aufweisen, fehlt jeder ausdrückliche Hinweis auf die Beschlagnahmefrage.

    Die überwiegende Meinung bejaht dagegen die Zulässigkeit der Beschlagnahme von Behördenakten (z.B. KG (4. Strafsenat), NStZ 1989, 541; OLG Köln, NStZ 1986, 569 (ohne nähere Begründung); LG Darmstadt, NJW 1978, 901 u. NStZ 1989, 86; LG Düsseldorf, NJW 1978, 903; LG Marburg, NJW 1978, 2306; LG Koblenz, Wistra 1983, 166; LG Wuppertal, NJW 1992, 770; Kleinknecht/Meyer § 96 Rdnr. 2 (anders noch die Vorauflage); KMR-Müller, StPO, § 96 Rdnr. 2 u. 6; KK-Laufhütte, § 96 Rdnr. 1; Kramer, NJW 1984, 1502; Peters, Strafprozeß, 4. Aufl., § 48 A III 2 a (S. 443); Roxin, Strafverfahrensrecht, 22. Aufl., § 34 B II 1 (S. 232 f); Taschke, Die behördliche Zurückhaltung von Beweismitteln im Strafprozeß S. 273 ff; Walter, NJW 1978, 868, 871).

    In allen diesen Fällen geht es - wie bei der Beschlagnahme von Behördenakten - nicht um die Wahrnehmung der Position eines Über- oder Unterordnungsverhältnisses, sondern um die Zuständigkeit zur verbindlichen Entscheidung einer konkreten Konfliktslage (KG, NStZ 1989, 541; Kramer aaO S. 1504; ähnlich Taschke aaO S. 278 f).

  • LG Potsdam, 26.09.2006 - 21 Qs 127/06

    Beschlagnahme von Behördenakten: Anforderungen an die Sperrerklärung einer

    Denn eine strafprozessuale Beschlagnahme gemäß den §§ 94, 98 StPO von Behördenakten wird nach der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Ansicht, die die Kammer teilt, nur für den Fall als zulässig angesehen, dass die Herausgabe der Behördenakten auch nach Gegenvorstellung ohne Abgabe einer Sperrerklärung der obersten Dienstbehörde oder offensichtlich willkürlich oder rechtsmissbräuchlich verweigert wird (vgl. dazu KG, NStZ 1989, 541; BGHSt 38, 237; LG Darmstadt, NStZ 1989, 86; LG Trier, NStZ-RR 2000, 248; LG Bonn, NStZ 1990, 55; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., 2006, § 96 Rdnr. 1, 2).
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